Wenn die Corona-Prämie gepfändet werden soll

27.4.2023 – In der Regel sind Corona-Prämien, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zahlt, kein unpfändbares Arbeitseinkommen. Sie können daher unter Berücksichtigung der Freigrenzen gepfändet werden. So entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem am Montag veröffentlichten Urteil vom 23. Februar 2023 (23 Sa 1254/21).WERBUNG
Der Entscheidung lag die Klage eines Beschäftigten zugrunde, dem aufgrund einer tarifvertraglichen Vereinbarung in den Jahren 2020 und 2021 eine Corona-Prämie gezahlt worden war.